Schallschutz nach DIN oder DEGA?

Grundsätzlich gilt beim Schallschutz die Mindestanforderung der DIN Norm 4109 Teil 1. Bei Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden oder gemischt genutzten Gebäuden ist jedoch auch der Blick auf die DEGA-Empfehlungen sinnvoll - vor allem, wenn Ihr Bauherr einen Top-Schallschutz wünscht. Dieser kann die Mindestanforderung der DIN weit übertreffen und Ihre Planung beeinflussen.

Wichtig: Die Einstufung in einer der sieben Schallschutzklassen der DEGA von A+ bis F ersetzt nicht den geforderten Schallschutznachweis.
 

DIN und DEGA im Knauf Schallschutzrechner vergleichen

Beim Knauf Schallschutzrechner können Sie beide Vorgabe-Systeme für den Schallschutz auswählen – und die Möglichkeiten vergleichen.

Ein Beispiel:

Wandart: Wohnungstrennwand zwischen fremden Arbeitsräumen

Schalldämmmaß nach DIN Mindestanforderung         53 dB R'w  entspricht DEGA-Klasse E
Top-Schallschutz nach DEGA-Klasse A*                 72 dB dB R'w

Sie sehen, nach DEGA-Klasse A* ist hier ein deutlich höherer Schallschutz-Wert angestrebt als bei der Mindestanforderung nach DIN – also deutlich weniger Lärm für den Bauherrn. Der Vergleich lohnt sich deshalb vor allem dann für Sie, wenn Sie hochwertigere Systeme empfehlen und Ihren Kunden mehr Ruhe bieten möchten. 

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